Freistellungsauftrag: Prüfen und rechtzeitig vorlegen!
Zum Jahresende werden auf den Sparkonten Zinsen gutgeschrieben. Da Zinsen einkommensteuerpflichtig sind, muss ein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt werden.
Um dies zu vermeiden, sollten Sie der Gartenstadt-Genossenschaft rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilen bzw. überprüfen, ob die Beträge bereits erteilter Aufträge noch ausreichen.
Nur Zinsgutschriften, die über den mitgeteilten Freistellungsbeträgen liegen, müssen dann abgeführt werden.
Das maximale Freistellungsvolumen beträgt für:
Alleinstehende | Verheiratete | |
maximales Freistellungsvolumen | 1000 EUR | 2000 EUR |
Wenn Sie von verschiedenen Kreditinstituten Zinseinkünfte erwarten, müssen Sie die verschiedenen Aufträge eventuell neu aufeinander abstimmen
Denken Sie daran, dass nur rechtzeitig vorgelegte Aufträge bearbeitet werden können.
Lassen Sie sich von den Mitarbeitern unserer Sparabteilung informieren...
- Hier können Sie sich den Freistellungsauftrag als Word-Datei zum direkten Ausfüllen am PC downloaden... oder Freistellungsauftrag als PDF-Datei zum Ausdrucken downloaden...
- Falls Sie kein Word 97 oder höher haben, können Sie sich hier einen Viewer zum Öffnen des Formulars laden.
Immer zur Jahresmitte erfolgen die Gutschrift der Dividende und zum Jahresende die Zinsgutschriften für die Spareinlagen. Mitglieder unserer Genossenschaft sollten daher rechtzeitig prüfen, ob die Höhe des erteilten Freistellungsauftrags die Dividendenausschüttungen und die zu erwartenden Zinsen abdeckt. Ist das nicht der Fall, empfiehlt es sich, den Freistellungsauftrag zu ändern, da sonst für die Zinserträge an das Finanzamt die Kapitalertragssteuer und ggf. Kirchensteuer abgeführt werden muss.
US Quellensteuer
- Hier können Sie das Formular zur US Quellensteuer herunterladen.