Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
K2, 12-13 - 68159 Mannheim - (0621) 18005-0 - info@gartenstadt-genossenschaft.de
Seiten durchsuchen...
 
 

Wohnungs- und Gewerbeangebote

vom 17.4.2024 07:07 Uhr

  • Wohnungen
    • Herzogenried:
      2 Zimmer, Küche, Dusche, Loggia, Aufzug, (Tief)garage/Stellplatz, 7. Ebene, 37.72m2
      mehr Infos...
    • Vogelstang:
      2 Zimmer, Küche, Bad, Loggia, 3.OG links, 72.13m2
      mehr Infos...

Die ausführlichen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Aktuelle Zinsen

Wir können Ihnen aktuell eine Verzinsung von bis zu 1.00% bieten!
Weitere Infos...

Nächster Termin

Dienstag, 7.5.2024: Maimarktdienstag

Am Maimarktdienstag ist die Geschaeftsstelle nur bis 12:00 Uhr geoeffnet.

Alle Termine finden Sie hier.

Teilen Sie uns Ihren Termin mit!

Kündigung? Wir erklären Ihnen wie!

Auch wenn wir Ihre Kündigung bedauern, helfen wir Ihnen natürlich gerne dabei, alle nun notwendigen Schritte zu veranlassen:

1) Ihre Kündigungserklärung muss uns in schriftlicher Form zu gehen.
WICHTIG: Es ist die Originalunterschrift ALLER im Nutzungsvertrag stehenden Personen notwendig.

  • Eine Kündigungserklärung z.B. per E-Mail oder Telefon ist NICHT ausreichend!
  • Eine Kopie oder ein Scan sind ebenfalls NICHT ausreichend!
  • Achtung! Sollten Sie die Wohnung für eine andere Person kündigen (Verwandtschaft, Todesfall, Betreuung etc.), muss die entsprechende Legitimation (Vollmacht, Erbschein, Betreuungsnachweis etc.) der Kündigungserklärung beigefügt werden.
  • Achtung! Die Wohnungskündigung bedeutet nicht automatisch auch die Kündigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Soll auch die Mitgliedschaft gekündigt werden, bedarf es einer separaten schriftlichen Kündigungserklärung, oder Sie müssen die entsprechenden Felder auf dem Formular „Wohnungskündigung“ ausfüllen (siehe unter nachstehendem Punkt 2)).

2) Bitte verwenden Sie für die Kündigungserklärung unser Formular "Wohnungskündigung", welches hier verfügbar ist: wohnungskuendigung.pdf.

  • ausdrucken
  • ausfüllen (vollständig!)
  • unterschreiben (alle!)
  • ab zur Genossenschaft! (zuschicken/einwerfen/abgeben)

WICHTIG:SIE müssen mitwirken!

  • Viele Menschen suchen eine Wohnung! Darum sind wir bemüht, Ihre Wohnung schnellstmöglich weiter zu geben.
  • Helfen Sie mit! => Geben Sie uns Ihre Kontaktdaten (siehe Formular) und ermöglichen Sie die Besichtigung Ihrer Wohnung durch Interessenten.
  • Achtung! Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet und haften im Bedarfsfall für den entstehenden Ausfall der Nutzungsgebühr!

WICHTIG:Kündigungsfristen!

  • Der Gesetzgeber hat die Kündigungsfristen für Wohnraum ganz klar geregelt. Geht die Kündigung der Genossenschaft bis zum 3. Werktag eines Monats zu, dann gilt die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats.
    • Beispiel 1: Geht die Kündigung am 01.04. der Genossenschaft zu, endet das Nutzungsverhältnis am 30.06.
    • Beispiel 2: Geht die Kündigung am 10.04. der Genossenschaft zu, endet das Nutzungsverhältnis am 31.07.
  • Entscheidend ist der ZUGANG bei der Genossenschaft, nicht das Absendedatum!
  • Samstag gilt auch als Werktag! Ausgenommen sind Sonn- und Feiertage!

WICHTIG: Vorzeitige Entlassung aus dem Nutzungsvertrag!

  • Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (siehe oben). Leider besteht oftmals die Problematik von „Doppelmieten“, wenn eine neue Wohnung bereits genutzt wird. In diesem Fall muss die Nutzungsgebühr für die alte und für die neue Wohnung über einen oder mehrere Monate bezahlt werden. Daher ist es oftmals der Wunsch, vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Nutzungsverhältnis entlassen zu werden. Natürlich bemühen wir uns, jede Wohnung schnellstmöglich weiter zu geben. Sollte dies vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich sein, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus dem Nutzungsvertrag. Dies kann jedoch keinesfalls von uns garantiert oder versprochen werden, da auch der neue Nutzer die notwendigen Kriterien erfüllen muss und in der Regel ebenfalls das „Doppelmieten“ Problem hat. Es gilt daher die Faustformel: „In der Regel nein, in Ausnahmefällen ja!“
  • Achtung! Keinesfalls dürfen Sie die Wohnung selbst inserieren oder möglichen Interessenten anbieten. Das Anbieten der Wohnung erfolgt AUSSCHLIESSLICH durch die Genossenschaft selbst!
  • Achtung! Sollten Ihnen potentielle Nachnutzer persönlich bekannt sein, so können diese natürlich, wie alle sonstigen Interessenten auch, bei uns vorstellig werden und sich um die Wohnung bewerben. Die Nennung von Nachnutzern führt jedoch keinesfalls automatisch zu einer vorzeitigen Entlassung aus dem Nutzungsvertrag!
  • Achtung! Auch wenn Ihre Wohnung nicht direkt weitervergeben, sondern durch uns z.B. modernisiert wird, bedeutet dies keinen Anspruch auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Nutzungsvertrag! Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. die notwendigen Fachhandwerker frühzeitig verfügbar sind, kann gegebenenfalls eine vorzeitige Entlassung aus dem Nutzungsvertrag erfolgen.

3) Sobald wir Ihre Kündigungserklärung ordnungsgemäß erhalten haben, wird diese von uns bearbeitet. Sie erhalten zeitnah eine schriftliche Kündigungsbestätigung von uns zugeschickt. In dieser Kündigungsbestätigung erhalten Sie von uns dann nochmals alle notwendigen Informationen über den weiteren Ablauf.

  • Achtung! Soll der weitere Schriftwechsel nicht über den/die bisherigen Nutzer(in) bzw. nicht über die Wohnungsadresse erfolgen, bitte unbedingt die entsprechend abweichende Person bzw. Adresse angeben (siehe Formular)!

4) Haben Sie Fragen? Möchten Sie uns noch etwas mitteilen? Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei! Während unserer Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

Gartenstadt-Genossenschaft Mannheim eG
K 2, 12- 13
68159 Mannheim
Tel.: 0621 / 18005 0