Ausgabe 03/ 2000
Wußten Sie schon?
Rund die Hälfte des Wohnungsbestandes (ca. 1,1 Mio. Genossenschaftswohnungen) entfällt auf das Gebiet der neuen Bundesländer. Neben der grundsätzlichen Problematik der Bewältigung des Systemwechsels von einem zentralstaatlichen Verwaltungssystem zu einem marktwirtschaftlichen System hatten die Genossenschaften lange Zeit mit der Problematik des Eigentumserwerbs zu kämpfen; offene Eigen-tumsfragen mußten in langwierigen Verhand-lungen mit Bund, Ländern und Kommunen geklärt werden. In den Jahrzehnten der Planwirtschaft hatte sich zudem ein immenser Instandhaltungsrückstau gebildet, für dessen Bewältigung in den Jahren 1990 bis 1997 mehr als 32 Mrd. DM Instandhaltungsaufwand notwendig wurden.
Das Mietverhältnis zwischen Genossenschaften und Mitglied ist in der Regel durch einen sogenannten Nutzungsvertrag gekennzeichnet, in dem die Mitglieder eine eigentumsähnliche dauerhafte Wohn-sicherheit erhalten. Dieses Prinzip sichert die spekulationsfreie Weitergabe der Genossenschaftswohnungen an die jeweils nächste Mitgliedergeneration. Die materielle Aus-wirkung dieses „Generationenvertrags“ äußert sich darin, daß - neben einer hohen Sicherheit und Stabilität des Wohnens - die genossenschaftlichen Mieten unterhalb der durchschnittlichen Marktmieten liegen.
Seit 1996 gilt in Deutschland eine neue steuerliche Förderung für die Mitglieder von Wohnungs-baugenossenschaften, die ab Jahresbeginn 1995 gegründet worden sind. Wenn die Satzung neu gegründeter Genossenschaften ihren Mitgliedern das Recht einräumt, die von ihnen genutzte Wohnung auf Antrag zu erwerben und zugleich die Mehrheit der Bewohner eines Hauses dem Erwerb zustimmt, kann das Mitglied in den Genuß einer staatlichen Förderung in Form einer Zulage kommen. Dies bedeutet, daß aus der Genossenschaft heraus individuelles Wohneigentum gebildet werden kann.