Ausgabe 01/ 2001
Sozial - kreativ - flexibel/ Sozialdienst katholischer Frauen
Der Betreuungsverein stellt sich vor:
Wer sind wir?
Der Sozialdienst katholischer Frauen –SkF- ist ein unabhängiger Frauenfachverband im Caritas. Wir arbeiten auf der Grundlage der Ehrenamtlichkeit und des Zusammenwirkens von hauptberuflichen Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen. Innerhalb des SkF sind wir ein anerkannter Betreuungsverein und führen rechtliche Betreuungen.
Wer wird rechtlich betreut?
Hilfsbedürftige Erwachsene mit den unterschiedlichsten Fähigkeiten und Problemen kommen für eine rechtliche Betreuung in Frage:
- Verwirrte, vergessliche Menschen
- Abhängig erkrankte Menschen
- Psychisch erkrankte Menschen
- Geistig behinderte Menschen
Wie kommt eine rechtliche Betreuung zustande?
Professionelle Helfer oder z.B. Verwandte nehmen wahr, dass ein Mensch, sich nicht mehr selbst helfen kann und informieren entweder das Gesundheitsamt, die Sozialen Dienste oder das Amtsgericht. In Zusammenarbeit verschiedener Institutionen wie der Betreuungsbehörde, dem Gesundheitsamtsarzt und dem Richter beim Amtsgericht wird die Frage geprüft, ob eine rechtliche Betreuung das geeignete Hilfsmittel ist und in welchem Umfang Hilfe benötigt wird. Eine Rechtliche Betreuung kann für folgende Bereiche eingerichtet werden:
- Vermögensangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitsfürsorge
Der Richter beim Amtsgericht bestellt einen Betreuer per Beschluß. Die Betreuung ist zeitlich begrenzt und wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
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